Erbschaft- und Schenkungsteuer
Im Erbfall auf der sicheren Seite.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt unserer Steuerberatung ist die Erbschaft- und Schenkungsteuer, deren Höhe erheblich durch den Personenkreis, der von der Erbschaft bzw. Schenkung betroffen ist, beeinflusst wird, sobald der Freibetrag überschritten wird. Durch eine professionelle Beratung ist es Ihnen möglich, einen Teil der Steuern zu vermeiden, allerdings nur, wenn Sie sich rechtzeitig um eine Überschreibung Ihres Vermögens kümmern. Wir betreuen Sie gerne bei der rechtlichen und steuerlichen Gestaltung Ihrer Nachfolge. Auch im Fall von Immobilien oder eines Unternehmens stehen wir Ihnen bei der steuerlichen Bewertung des Vermögens zur Seite.
Zu diesem Thema bieten wir Ihnen ein umfangreiches Erbschaftsteuer-Lexikon mit Erläuterungen zahlreicher Begriffe aus diesem Bereich an.
So unterstützen wir Sie
Steueroptimierte Gestaltung von Erbfällen und Schenkungen
Erstellung von Erbschaftsteuererklärungen
Erstellung von Schenkungssteuererklärungen
Beratung hinsichtlich Steuervermeidungsmaßnahmen
Steuerliche Bewertung von Immobilien- und Betriebsvermögen